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Gesetzliche Lage bei GV mit Minderjährigen...
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Xanon
Mac deine erste Antwort ist leicht in
Frage zu stellen. In der Tat dürfen
Schutzbefohlene, Lehrer und Co, dazu
zählen auch Stiefeltern, keine sexuelle
Handlung an dem "Kind" vornehmen.
Weiterhin dürfen auch keine Leuts über 21
sexuellen Kontakt haben, das geht unter
Misbrauch weil das Gesetz davon ausgeht
dass man seine Handlungen erst mit dem 18.
Lebensjahr voll überblicken kann. Bis
dahin sind die Erziehungsberechtigten noch
für die Person verantwortlich. Was im
Klartext heißt:
Wenn jemand ü21 mit einer Person u18 Sex
haben will und das rechtens sein soll muss
er eine "Erlaubnis" (schriftlich) von
den Eltern unterschrieben bekommen dass
sie das absegnen
06.09.2005 - 9:59 Uhr
Mac
Wenn jemand ü21 mit einer Person u18 Sex
haben will und das rechtens sein soll
muss
er eine "Erlaubnis" (schriftlich) von
den Eltern unterschrieben bekommen dass
sie das absegnen
was ja nun aber doch sehr unwahrscheinlich
ist
06.09.2005 - 15:30 Uhr
Becky
ich stell mir gerade bildlich vor wie ein
kleines 15jähriges mädel ihren vater um
eine schriftliche f*ckerlaubniss
anbettelt.....köstlich
07.09.2005 - 15:37 Uhr
schpittweehuul
@ Becky: Das mach ich heut noch so. Aber
Mama erlaubt immer...
07.09.2005 - 16:41 Uhr
Becky
mutti sollte mal anfangen zu
unterscheiden.
mal sehen ob sie es noch immer erlaubt
wenn du die erlaubnis für kleine jungs
haben willst
08.09.2005 - 8:44 Uhr
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